BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 – 6 AZR 364/1631.08.2017

Leitsatz

     Bei reinen Inlandssachverhalten verstößt es nicht gegen höherrangiges Recht, dass Beamtenverhältnisse nicht in die Beschäftigungszeit des § 34 Abs. 3 TV-L einbezogen werden.

BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 – 6 AZR 364/16