OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. November 2016 – 7 UF 1309/1608.03.2017

 Leitsatz

     1. Zu den Erfordernissen der Abänderung einer Entscheidung nach § 1671 BGB.

     2. Mit zunehmendem Alter des betroffenen Kindes kommt dem nachhaltig geäußerten Kindeswillen zunehmende Bedeutung zu und zwar grundsätzlich auch dann, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieser Wille - auch - auf einer Beeinflussung durch einen Elternteil beruht.

OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. November 2016 – 7 UF 1309/16